Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 7 U 179/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rückforderungsprozess der Kfz-Kaskoversicherung: Beweislast hinsichtlich der Leistungsfreiheit nach einem behaupteten Kraftfahrzeugdiebstahl wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Versicherungsnehmer
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Autodiebstahl: Regress der Versicherung droht bei Falschangaben des Bestohlenen!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Autodiebstahl: Regress der Versicherung droht bei Falschangaben des Bestohlenen!
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Autodiebstahl: Regress der Versicherung droht bei Falschangaben des Bestohlenen!
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kfz-Kaskoversicherung - Beweisanforderungen beim Rückforderungsanspruch des Versicherers
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 24.07.2007 - 16 O 124/07
- OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 7 U 179/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93
Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 7 U 179/07
Stützt der Versicherer seinen Anspruch im Rückforderungsprozess auf Leistungsfreiheit wegen einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers, so muss der Versicherer auch darlegen und beweisen, dass den Versicherungsnehmer an der Obliegenheitsverletzung ein relevantes Verschulden trifft (BGH NJW 1995, 662 f.).